- AZAV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III
- staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsdienstpersonal
- staatlich anerkannt als „geeignete Stelle“ zur Durchführung von
Sehtests u. Kursen „Erste- Hilfe“ § 67 / 68 FeV - staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen
- staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub
- VBG-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der
Ersten-Hilfe, Multiplikatorenschulungen
(Erste-Hilfe-Ausbilder) gem. DGUV-G-304-001 und Betriebssanitäter gem. DGUV-G-304-002